4x LP Ella Fitzgerald Duke Ellington Songbook
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Description
4x LP Ella Fitzgerald Duke Ellington Songbook
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Ella Fitzgerald sings the Duke Ellington Songbook
Songbook / 4LP (Label: Verve/Speakers Corner)
Na klar, die Stücke in dieser Box hat jeder von uns schon dutzende Male gehört. Von Duke und seinem Orchester, aber auch von anderen Solisten und Bands kennen wir von 'Take The A Train' bis 'Perdido' alle. Von Ella sind uns die Hits, aber auch die 'Schnulzen' mit Chick Webb oder ihrem eigenen Orchester in Erinnerung - und ihre Songbooks von George Gershwin bis Cole Porter.
Drei sehr unterschiedliche Formationen sind nach dem Aufschlagen dieses Duke Ellington-Songbooks zu hören. Jede bietet für Ella eine nicht nur solide, sondern differenzierte Begleitung und Ergänzung. Die fünf Titel mit Ben Webster und dem Oscar Peterson Quartet des Jahres 1957 sind echte Schmuckstücke, was das Aufeinanderhören, das Zuspielen und die Uneigennützigkeit angeht. Der Respekt des großen Oscar Peterson vor Ella Fitzgerald leuchtet aus jeder Rille, und sie scheint in gleicher Weise den fast burschikosen Ton von Ben Webster und Stuff Smith bei den anderen Titeln in Sextet-Begleitung zu genießen und lässt sich durch die beiden Solisten fast schwebend durch die Improvisationen tragen. Einzelne Titel hervorzuheben erübrigt sich, sind doch alle wahre Meisterwerke!
Und dann bietet diese Box eine weitere Steigerung: Ella und Duke zusammen im Studio!
Die Gelegenheiten zu Begegnungen bei Festivals waren sparsam, Produzenten für gemeinsame Studioproduktionen zu arm oder zu geizig und außerdem waren Ella und Duke bei unterschiedlichen Labeln vertraglich gebunden. 'Jazz At The Philharmonics' brachte beide auf die gleichen Bühnen und ließ Norman Granz auf die Idee zu einem gemeinsamen studio-date kommen. Nicht die schlechteste Idee, wenn man die 18 Titel durchhört: Kein bisschen Routine, keine langweiligen Chorusse der Solisten, nein, eine Ella in Hochform, jeder Solist zu richtiger Zeit am richtigen Platz.
Neue Arrangements von Duke Ellington und seinem Alter ego Billy Strayhorn machen diesen Teil des Songbook zu einem Hörgenuss allerersten Ranges. Und zudem bekommen wir noch zwei neue Kompositionen, die vom Duke und von Billy Strayhorn, genannt 'Sweet Pea', zu diesem Treffen mitgebracht wurden, zu hören: Eine viersätzige Suite zu Ehren der 'Lady of Songs' und den erdigen 'The E And D Blues'.
Womit eigentlich ausreichend Gründe für einen Kauf geliefert sein sollten! Also keine weiteren Worte mehr, werfen wir einen neuen Riemen um den Plattenteller, lasst uns die Musik hören! (Speakers Corner)
Aufnahme: September 1956 und Oktober 1957 in Los Angeles, Juni und Oktober 1957
in New York / Produktion: Norman Granz / Art Direction: John D’Emilio
Alter: 1 Monat
Neuwert: 97 €
ungespielt (mint) !!!!!!!!!!!!
Viel Erfolg bei dieser Auktion wünscht clever&easy!!
4x LP´s in Box
Versichert 8.30 Euro
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Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen (1) Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise · d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile. Der Verkauf von Gebrauchtwaren unterfällt der Differenzbesteuerung · d.h. es wird die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen. (2) Alle Preise gelten · wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist · ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.Diese Kosten der Versendung, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet, hat der Kunde ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers zu tragen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist clever&easy berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen. (3) Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach der Wahl des Verkäufers. (4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. (5) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät. (6) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden um mehr als zwei Wochen nach der Anzeige der Versandbereitschaft durch clever&easy verzögert, kann der Verkäufer pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises des Liefergegenstandes berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist; clever&easy ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt. § 4. Zahlungsbedingungen (1) Der Kunde zahlt grundsätzlich per Vorkasse, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite. (2) Der Kunde verpflichtet sich, alle Beträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages beim Verkäufer. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; clever&easy behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch clever&easy anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch clever&easy anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 5. Eigentumsvorbehalt (1) Soweit clever&easy als Kommissionär tätig ist, erhält clever&easy die Artikel vom Kommittenten nicht zu Eigentum. Jedoch ist clever&easy befugt, im eigenen Namen über die Sachen zu verfügen. Bei Verbrauchern bleibt das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. (3) Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, clever&easy einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. (4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, u.a. auch bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. (5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt clever&easy jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von clever&easy, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich clever&easy, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies aber der Fall, kann clever&easy verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. (6) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Eigentümer vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit dem Eigentümer nicht gehörenden Sachen, erwirbt der Eigentümer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Eigentümer nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, besteht Einigkeit, dass der Kunde an den Eigentümer anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für den Eigentümer. (7) clever&easy verpflichtet sich, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. § 6. Rückgaberecht und -folgen Verbrauchern steht in Bezug auf gekaufte Waren ein Rückgaberecht entsprechend folgender Belehrung zu: (1) Rückgaberecht Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder eMail erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat an die gesondert mitgeteilte Anschrift des jeweiligen clever&easy-Shop zu erfolgen. (2) Ausschluss Das Rückgaberecht besteht nach § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen · zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, · zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, · zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten oder · zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder · die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden. (3) Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung · wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre · zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. § 7. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des Kunden richten sich nach folgenden Bestimmungen: (1) Nacherfüllungsanspruch Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet clever&easy für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden dem Kunden durch den Verkäufer nicht erstattet. (2) Sonstige Gewährleistungsansprüche Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser AGB. (3) Mangelanzeige und Beweislasttragung Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Eine Mangelanzeigepflicht für Verbraucher besteht nicht. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. (4) Transportschäden Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, clever&easy diese unverzüglich mitzuteilen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen. Unter anderem hat der Kunde die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren. (5) Gewährleistungsfristen Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab deren Ablieferung, wenn nicht die Mängelansprüche nach § 7 Abs. 6 dieser AGB vollständig ausgeschlossen sind. Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit der Verkäufer nach § 8 Abs. 1 dieser AGB uneingeschränkt haftet. Die aufgeführten Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit Liefergegenstand eine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann. (6) Gewährleistung bei Gebrauchtwaren Gebrauchte Sachen können Gebrauchsspuren aufweisen; diese stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Darüber hinaus sind gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln · gleich aus welchem Rechtsgrund · ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Der Gewährleistungsausschluss gilt jedoch nicht, soweit der Verkäufer nach § 8 Abs. 1 dieser AGB uneingeschränkt haftet, der Liefergegenstand eine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann (7) Garantiebedingungen Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren. § 8. Haftung (1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet clever&easy uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet clever&easy uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden. (2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet clever&easy, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. (3) Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet clever&easy gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. (4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche. (5) Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen. § 9. Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. (2) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von clever&easy, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (3) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von clever&easy. Wahlweise ist clever&easy aber befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr in einem solchen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen des Vertrags soweit wie möglich entspricht. Erklärung des Auftraggebers Mit jeder Auftragserteilung an Clever&Easy stimmt der Auftraggeber zu, dass Clever&Easy ausschließlich als Dienstleistungsunternehmen tätig wird, also - abgesehen von eventuellen Sicherungseigentums rechten - kein Eigentum, Eigentumsanwartschaft oder Zwischeneigentum an vertragsgegenständlicher Ware etc. erwirbt oder veräußert. Sämtliche das Eigentum betreffenden Erklärungen und Handlungen von Clever&Easy erfolgen ausschließlich im Namen des bzw. für den Auftraggeber, der dafür auch gegenüber Clever&Easy und Dritten die gesetzliche Haftung einschließlich einer Haftungsfreistellung zu Gunsten von Clever&Easy übernimmt. Hannover, den 27.10.2003
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