ELVIS Boxes 50 Gold Award Hits-The Other Side neuw TOP
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Description
ELVIS Boxes 50 Gold Award Hits-The Other Side neuw TOP
Beschreibung/Details
ELVIS Boxes 50 Gold Award Hits-The Other Side neuw TOP
Sie bieten hier auf den lang aufbewahrten und ungespielten Teil einer Raritätensammlung. Diese Elvis Presley Langspielplatten sind NIE ABGESPIELT WORDEN!
1 Box-Set mit 4 LP´s Worldwide 50 Gold Award Hits Vol.1
Mit Fotobuch, RCA
1 Box Set mit 4 LP´s Elvis The Other Sides Worldwide Gold Award Hits Vol. 2
Die Hüllen selbst sind sehr gut in Schuss. Die Kartonagen der Boxes haben leichte Gebrauchsspuren. Diese Sammlung ungespielter Raritäten vom King of Rock´n` Roll umfasst insgesamt ca. 190 Platten, darunter Importe, Bootlegs, Picturediscs und Box-Sets. Beachten Sie unsere laufenden Auktionen!
Modell: Label RCA
Alter: Erscheinungsjahr
Größe: Breite 32 cm, Höhe 31,5 cm
Gewicht: 0,8 kg
Versandkosten Deutschland: 7 €
Versandkosten Europa: €
Weitere Bilder
Kontaktadresse
321-cash GmbH
Domagkstraße 17, 80807 München, Germany
Telefon: 089/520 3100
Mail: info@321-cash.de
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Kunden (Auftraggeber, nachfolgend als Kommittent bezeichnet) mit der 321-cash GmbH (nachfolgend als Kommissionär bezeichnet), auch für zukünftige Aufträge. Diese AGB gelten ebenfalls für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Käufer und Kommissionär. Abweichungen bedürfen schriftlicher Bestätigung durch Vertretungsberechtigte des Kommissionärs. Daneben sind die jeweiligen AGB und Verhaltensgrundsätze der vom Kommissionär ausgewählten Internet-Verkaufsplattformen zu beachten.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Kommittent beauftragt den Kommissionär, die an den Kommissionär übergebene Ware über Internet-Verkaufsplattformen oder freihändig nach Rücksprache mit dem Kommittenten im eigenen Namen für Rechnung des Kommittenten zu verkaufen.
§ 3 Pflichten und Erklärungen des Kommittenten
Mit Abschluss eines Kommissionsauftrags sichert der Kommittent zu, dass er über die Ware frei verfügen kann. Er bestätigt, dass alle von ihm gemachten Angaben über die Ware korrekt sind. Er verpflichtet sich, die in Kommission gegebene Ware weder selbst noch durch Dritte zu veräußern. Er haftet für den bei Vertragsschluss vorhandenen Erhaltungszustand einschließlich verborgener Mängel. Die Rechte des Käufers gegenüber dem Kommissionär richten sich nach dem Kaufrecht. Alle Kosten die durch die Ausübung des Widerrufrechtes und der Mängelbeseitigung entstehen trägt der Kommittent. Dazu gehören auch Transportkosten der Ware sowie Kosten der Auftragsbearbeitung nach Aufwand. Weiter haftet er für die Übergabe der Ware an den Käufer bei vereinbarter Selbstabholung und für Nachteile, die dem Kommissionär dadurch entstehen, dass der Kommittent die Ware dem Käufer nicht zum vereinbarten bzw. zumutbaren Termin und Ort übergibt. Der Kommittent stellt den Kommissionär von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen Dritter gegen den Kommissionär frei, soweit sie ihre Ursache in den Angaben des Kommittenten und in der Ware haben.
§ 4 Versicherung und Haftung
Die übergebene Ware ist im Rahmen einer Transport-General-Police nach Maßgabe der DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 versichert. Bis zu den dort genannten Beträgen haftet der Kommissionär.
§ 5 Abrechnung und Widerrrufsrecht
Der Kommissionär verpflichtet sich die Ware, nach Eingang des Gesamtpreises dem Käufer zu überlassen. Dies gilt entsprechend für den Kommittenten, wenn sich die Ware bei ihm befindet. Bei vereinbarter Selbstabholung verpflichtet sich der Käufer die Ware innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Die Frist beginnt mit dem Tag der, an dem die Mitteilung des Übergabeorts versandt wird. Der Käufer verpflichtet sich die Verpackung der Ware bei Erhalt in Anwesenheit des Übergebers auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Diese sind schriftlich vom Überbringer unter Beschreibung des Schadens und Angabe von Datum und Ort zu bestätigen. Der Käufer ist in diesem Falle nicht verpflichtet, die Ware anzunehmen. Im Übrigen ist der Käufer verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls diese dem Kommissionär schriftlich mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Käufer hat das Recht, den durch den Kauf geschlossenen Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Frühestens danach erfolgt, unter Anwendung der im Kommissionsvertrag genannten Sätze, die Abrechnung mit dem Kommittenten. Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers steht der Kommissionär, der Geschäfte für Rechnung des Kommittenten abschließt, nicht ein.
§ 6 Regelung bei Nichtverkauf der Ware
Gelingt es dem Kommissionär nicht, in angemessener Frist gemäß den Vereinbarungen die Ware zu verkaufen, wird der Kommittent hierüber informiert und zur Abholung aufgefordert. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Abholfrist von 14 Tagen. Wird die Ware nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, geht sie in das Eigentum des Kommissionärs über. Eventuelle Kosten, z.B. für Abholung und Entsorgung, gehen zu Lasten des Kommittenten.
§ 7 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus im Rahmen dieser AGB geschlossenen Verträge. Ist der Kommittent oder der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus geschlossenen Verträgen der Geschäftssitz des Kommissionärs. Dasselbe gilt, wenn der Kommittent oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Kommissionär ist jedoch berechtigt, Klage auch wahlweise an einem daneben bestehenden Gerichtsstand zu erheben.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtswirksam wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Stand: 06.01.2005
Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF-Datei, ca 44 kB)
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