THE ROLLING  STONES STORY  Part 1 + 2    16 Stck. Langspielplatten 
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€ 99 Sold For
Mar 1, 2020 Sold Date
Feb 23, 2020 Start Date
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Description

    Sie bieten auf    16 Langspielplatten  
                    THE ROLLING STONES STORY Part 1 + 2

Da ich die Original - Schallplatten mehrfach besitze, wurden einige LP's der beiden Boxen noch nie gespielt und die anderen ganz, ganz, ganz selten.

Wer beide Boxen hat, besitzt damit das gesamte Material, daß die Rolling Stones damals für Decca-Records einspielten, bzw. die Aufnahmen, an denen Decca-Records die Veröffentlichungsrechte hat, ca. 1963 - 1970. Es sind viele Raritäten dabei.
                   Die ehemaligen Bestellnummern der DECCA  sind  6.30118 FX und  6.30125 FX

In den Boxen befinden sich die Schallplatten in einer Innenhülle. Die farbigen Original - Label ( Plattencover ) der einzelnen Schallplatten gehören nicht zur Ausstattung der Boxen.

Auf den Innenhüllen ( Part 2 ) bzw. auf der Agenda ( Part 1 ) befinden sich private Zahlenvermerke, die nur für meine eigene Archivierung von Bedeutung sind. Die 12 Innenhüllen der Box Part 1 habe ich durch neutrale weiße ersetzt. Die Originalen habe ich dazugelegt. Beide Boxen-Kartons sind in einem guten Zustand, mit ganz leichten, nicht beinträchtigenden, alterungsbedingten Makeln, da sie nur in meinem Archiv ihren Platz hatten.
                  Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.    

                              Bezahlung nur per PayPal.  

Das Kleingedruckte:

Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen,erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass auf meine von Privat an Privatversteigerten Artikel keine Gewährleistung, Wandlung oder Rückgabe besteht. Mitder Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,auf nach dem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie völlig zuverzichten. Ich verkaufe hiermit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eineVersteigerung im Sinne des §3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Diesbedeutet für den Bieter, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetzgenießt





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